Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München über den Handel mit gebrauchter Software zur Entscheidung angenommen.
Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München hatte Oracle gegen die Beklagte Usedsoft obsiegt. Nach diesem Urteil bedarf auch der Käufer einer gebrauchten Software der Einräumung eines Nutzungsrechts durch die Inhaberin der Verwertungsrechte, das Softwareunternehmen.
Sollte die Revision erfolgreich sein, werden sich Änderungen bei der Vertragsgestaltung ergeben.
Bericht bei ZDNet
Wednesday, November 18, 2009
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